Das ist der wichtigste und am wenigsten bekannte Punkt bei der Wahl einer Praxis.
Die Rechtslage
Osteopathie ist Ausübung der Heilkunde. Wer sie eigenverantwortlich anbietet — also ohne ärztliche Verordnung im Einzelfall — braucht dafür eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Das haben Gerichte mehrfach bestätigt. Eine osteopathische Ausbildung allein reicht nicht.
Was das für dich bedeutet
- Rechtssicherheit: Die Behandlung findet auf legaler Grundlage statt.
- Kassenzuschuss: Die meisten Kassen zahlen nur, wenn die behandelnde Person entsprechend qualifiziert ist.
- Fachliche Tiefe: Die Heilpraktikerprüfung deckt medizinische Grundlagen ab, unter anderem das Erkennen von Befunden, die in ärztliche Hand gehören.
Du kannst danach fragen. Wir finden, man sollte es sogar. Wer bei uns osteopathisch behandelt, steht mit Qualifikation auf seiner Profilseite.
