Die 28 Tage sind die Falle, in die die meisten tappen — nicht die Gesamtlaufzeit.
Frist 1: der Beginn
Zwischen Ausstellungsdatum und deinem ersten Termin dürfen höchstens 28 Tage liegen. Steht ein späterer Behandlungsbeginn ausdrücklich auf dem Rezept, gilt dieses Datum.
Frist 2: die Laufzeit
- bis sechs Einheiten: drei Monate ab dem ersten Termin
- mehr als sechs Einheiten: sechs Monate ab dem ersten Termin
Buch am besten gleich alle Termine der Verordnung auf einmal. Dann kommt dir die Frist nicht dazwischen — und du bekommst die Zeiten, die dir passen.
Zu Pausen zwischendurch: Wie lange darf ich mein Rezept unterbrechen?
