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Nehmt ihr BG-Rezepte an?

Nein. Verordnungen der Berufsgenossenschaft — also nach einem Arbeits- oder Wegeunfall — können wir nicht abrechnen. Du kannst bei uns trotzdem behandelt werden, dann als Selbstzahler oder über eine reguläre Kassenverordnung, wenn deine Ärztin oder dein Arzt eine ausstellt.

BG-Abrechnung setzt eine eigene Zulassung und ein eigenes Verfahren voraus, das wir aktuell nicht haben.

Was du stattdessen tun kannst

  • Eine Praxis mit BG-Zulassung suchen — der Durchgangsarzt nennt dir welche.
  • Bei uns als Selbstzahler behandeln lassen, siehe Medical Coaching.
  • Osteopathie buchen, dafür braucht es ohnehin keine Verordnung.

Zur Einordnung nach einer Verletzung: Sportverletzung.

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