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Wird Osteopathie von der Krankenkasse bezahlt?

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Osteopathie — meist an drei bis sechs Sitzungen pro Jahr, mit einem Zuschuss je Behandlung. Wie hoch er ausfällt und ob eine ärztliche Bescheinigung nötig ist, legt jede Kasse selbst fest. Private Kassen übernehmen in der Regel vollständig.

Osteopathie ist keine Kassenleistung im engeren Sinn. Die gesetzlichen Kassen zahlen freiwillig, als sogenannte Satzungsleistung — deshalb unterscheiden sich die Bedingungen von Kasse zu Kasse erheblich.

Was fast alle Kassen verlangen

  • eine ärztliche Bescheinigung oder ein Privatrezept, ausgestellt vor der ersten Behandlung
  • eine Behandlung durch jemanden mit Heilpraktikererlaubnis oder anerkannter osteopathischer Ausbildung
  • die Originalrechnung, die du selbst einreichst

Bei uns behandeln ausschließlich Osteopath:innen mit Heilpraktikererlaubnis. Diese Voraussetzung erfüllen wir also immer — das ist nicht selbstverständlich, ein Teil der Berliner Praxen bewirbt Osteopathie ohne diese Deckung.

So läuft das bei uns

Du bezahlst den Termin bei uns und bekommst eine Rechnung. Die reichst du zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei deiner Kasse ein. Was dann zurückkommt, hängt von deinem Tarif ab — frag am besten vorher direkt bei deiner Kasse nach, das ist ein Anruf und erspart Überraschungen.

Was eine Behandlung bei uns kostet, steht auf der Seite zur Osteopathie.

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