Die Bescheinigung ist formlos. Jede Ärztin und jeder Arzt darf sie ausstellen, auch Zahnärzt:innen. Ein eigenes Formular gibt es nicht — ein Praxisbogen genügt.
Diese Angaben sollten drauf sein
- dein vollständiger Name und Geburtsdatum
- deine Krankenversichertennummer
- der Satz, dass eine osteopathische Behandlung empfohlen wird — oft mit einer Anzahl Sitzungen
- die Diagnose oder der Anlass
- Datum, Unterschrift und Praxisstempel
Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist das Datum: Es muss vor der ersten Behandlung liegen. Eine nachträglich ausgestellte Bescheinigung erkennen die meisten Kassen nicht an.
Wenn du unsicher bist, bring sie zum ersten Termin mit — wir schauen kurz drauf, bevor du sie einreichst.
